Liefer- und Verkaufsbedingungen
1. Allgemeines:
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge, Auftragsbestätigungen und Lieferungen von GEOVENT A/S (im Folgenden GEOVENT genannt), sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
1.2 Der kaufende/bestellende Kunde wird im Folgenden „Käufer“ genannt. GEOVENT und Käufer werden „Partei“ oder „Parteien“ genannt. Keinem Endkunden/Endverbraucher können bessere Bedingungen eingeräumt werden, als die für den Käufer geltenden Bedingungen der hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.1 GEOVENT ist dem Käufer gegenüber vertraglich verpflichtet, sobald der Käufer von GEOVENT eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten hat oder eine Lieferung erfolgt ist. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Angebot versandt oder eine ähnliche Erklärung gegeben wurde, und unabhängig von einer entsprechenden Zustimmung des Käufers.
2.2 Der Käufer ist selbst für die Richtigkeit von Angaben und Spezifikationen in den Bestellungen verantwortlich, u. a. für Angaben in Zeichnungen und ähnlichem Material.
3.1 Keine selbständige Person/Gesellschaft, die als Vermittler, Repräsentant oder Makler auftritt, ist ohne schriftliche Vereinbarung ermächtigt, einen verpflichtenden Vertrag mit GEOVENT einzugehen.
4.1 Alle Preise gemäß ausgearbeiteten Preislisten sind Tagespreise, ohne Mehrwertsteuer, andere öffentliche Abgaben und Versandverpackung.
4.2 Bei Änderungen von Wechselkursen, Abgaben, Versicherungen, Fracht- und Einkaufskosten kann GEOVENT jederzeit und ohne Vorankündigung Preisänderungen in Preislisten, Katalogen und Angeboten vornehmen.
4.3 Auch nach Vertragsabschluss hat GEOVENT das Recht, den genannten Preis anzupassen, sofern für GEOVENT Produktions- und Lieferkosten zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung um 5% oder mehr gestiegen sind. Dies gilt zum Beispiel, aber nicht ausschließlich, bei Änderungen von Wechselkursen, Abgaben, Versicherungs- sowie Fracht- und Einkaufskosten.
4.4 GEOVENT A/S behält sich das Recht vor, bei einem Kauf im Wert von weniger als € 70,00 eine Bearbeitungsgebühr von € 20,00 zu erheben. Ebenso behält GEOVENT A/S sich das Recht vor, eine Rechnungserstellungsgebühr zu erheben.
5.1 Lieferungen unterliegen den in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Bedingungen, entweder Incoterms 2010 DAP an „die bestätigte Lieferadresse“, ab Bestimmungsort übernimmt der Käufer das Risiko und trägt etwaige zusätzliche Kosten, oder Incoterms 2010 EXW, DK-Løgstrup, wonach – wenn die Ware lieferbereit ist – der Käufer das Risiko und alle Lieferkosten, einschließlich Frachtkosten trägt.
Bei Speditions-Lieferungen DAP werden dem Käufer mindestens € 90,00 zur Deckung der Fracht-, Verpackungs- und Bearbeitungskosten berechnet.
Wenn die Lieferung EXW vereinbart wurde, ist der Käufer verpflichtet, rechtzeitig GEOVENT A/S über die Transportmethode zu informieren, die er verwenden möchte. Andernfalls ist GEOVENT A/S berechtigt, Transportmethode und Transportweg auszuwählen.
5.2 Sofern eine feste Lieferfrist vereinbart wurde, hat GEOVENT in den folgenden Fällen das Recht auf Fristverlängerung: a) höhere Gewalt, gemäß Punkt 10, b) Verzögerungen, verursacht durch GEOVENT Zulieferer, Spediteure oder andere dritte Parteien, c) außergewöhnliche Wetter- und Klimaauswirkungen. d) Arbeitskonflikte, unabhängig von ihrer Ursache, e) öffentliche Anordnungen oder Verbote, die GEOVENT bei Vertragsabschluss nicht hat voraussehen können.
5.3 Bei wesentlichen Verzögerungen hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Von einer wesentlichen Verzögerung ist erst ab mindestens 30 Tagen nach vereinbarter Lieferfrist die Rede.
5.4 Wenn der Käufer die Lieferung zum Lieferzeitpunkt nicht annimmt und z. B. auch seiner Abholpflicht nicht nachkommt, ist GEOVENT A/S berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
5.5 Darüber hinaus ist GEOVENT A/S berechtigt, die Waren zu Lasten des Käufers zu verkaufen oder einzulagern. Eine Einlagerung der Waren erfolgt auf Risiko des Käufers. Die Rücksendung von Waren und Verpackung ist nur nach vorheriger schriftlicher Absprache möglich und erfolgt zu Lasten des Käufers. Fracht sowie Paletten, Kisten oder andere Verpackungen, die separat in Rechnung gestellt werden, werden nicht gutgeschrieben. GEOVENT A/S behält sich das Recht vor, für die Rücksendung von Waren, die nicht seitens GEOVENT oder Zulieferern fehlerhaft sind, eine Rücksendegebühr zu erheben.
6.1 Die Kaufsumme wird zum jeweils vereinbarten Fälligkeitstermin zur Zahlung fällig. Dies gilt auch, wenn die Lieferung nicht wie vereinbart erfolgen kann, sofern dies durch den Käufer zu begründen ist.
6.2 Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, und ist die Zahlungsverzögerung nicht durch Gegebenheiten bei GEOVENT zu begründen, hat GEOVENT das Recht, ab Fälligkeitstag Verzugszinsen mit einem Zinssatz von 1,5% pro begonnenem Monat zu erheben und die Bezahlung aller fakturierten und gelieferten Waren unabhängig von zuvor vereinbarten Kreditbedingungen zu fordern, ebenso wie GEOVENT berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten.
6.3 Bei Zahlungsausfall durch den Käufer hat GEOVENT das Recht, alle weiteren Lieferungen an den Käufer zurückzuhalten. Dies gilt auch, wenn die Lieferungen in Zusammenhang zueinanderstehen.
6.4 GEOVENT hat jederzeit dem Käufer gegenüber das Recht, eine Finanzsicherheitsvereinbarung für die Kaufsummer und die übrigen Kosten sowie die rechtzeitige Bezahlung anzufordern.
6.5 GEOVENT hat das Recht, seine Forderungen dem Käufer gegenüber ganz oder teilweise ohne speziell eingeholte Zustimmung des Käufers an eine dritte Partei zu übertragen.
7.1 GEOVENT behält das Eigentumsrecht an den verkauften Produkten, bis die gesamte Kaufsumme zuzüglich Zinsen, Kosten sowie evtl. Abgaben hinsichtlich der verkauften Waren, die im Namen des Käufers bei GEOVENT angefallen sind, bezahlt ist.
7.2 Bis das Eigentumsrecht an den Käufer gegangen ist, muss der Käufer die Produkte versichern und separat lagern. Der Käufer verpflichtet sich, ohne Zustimmung von GEOVENT die verkauften Waren nicht zu verlagern, zu verpfänden, zu verleihen, zu vermieten oder anderweitig über die Waren zu verfügen, bis das Eigentumsrecht an den Käufer übergegangen ist. Darüber hinaus darf der Käufer keine Änderungen an den gelieferten Produkten vornehmen.
8.1 Die gelieferten Waren sind nur dann durch eine eigentliche Garantie abgesichert, wenn der Käufer hierüber ein gesondertes Garantiedokument erhalten hat; eine eventuelle Garantie gilt nur 1 Jahr ab Lieferung. Die Garantie umfasst keine elektrischen Kabel, Hydraulik-, Druckluft- und Absaugschläuche, Verschleißteile sowie keinen normalen Verschleiß und keine Wertminderung.
8.2 GEOVENT haftet darüber hinaus allein für Produkte, die nachweislich mit wesentlichen Fehlern oder Mängeln behaftet sind, hierzu gehören Produktionsmängel und die Anwendung schlechter Materialien, die von GEOVENT A/S geliefert wurden.
8.3 Die Mängelhaftung durch GEOVENT gilt nur, wenn die Waren verantwortungsbewusst gelagert und vom Käufer korrekt verwendet werden, sowie bei sachgemäßer Nutzung gemäß unseren Spezifikationen. GEOVENT haftet nicht für Mängel und Fehler, die auf mangelhafte Wartung, falsche Montage/Installation durch den Käufer, ohne unser schriftliches Einverständnis vorgenommene Änderungen oder vom Käufer mangelhaft ausgeführte Reparaturen zurückzuführen sind.
8.4 Der Käufer wird darauf hingewiesen, eventuelle Bedienungsanleitungen, Kataloge und Broschüren für die gelieferten Produkte zu beachten und selbst die erforderlichen Informationen über Anwendungsbereich und korrekte Anwendung der gelieferten Produkte einzuholen.
8.5 Der Käufer muss sofort bei Lieferung und Produktannahme und immer, bevor die verkauften Produkte in Betrieb genommen, bearbeitet oder eingebaut werden, die gelieferten Produkte durchsehen und untersuchen um sicherzustellen, dass sie funktionsfähig sind und den mitgelieferten Beschreibungen/Spezifikationen entsprechen.
8.6 Der Käufer ist verpflichtet, sofort und spätestens 8 Tage nach Lieferung eventuelle Mängel zu reklamieren. Hält der Käufer diese Frist nicht ein, verfällt sein Recht auf Mängelanmeldung.
8.7 Sofern die Ware mit wesentlichen Fehlern oder Mängeln behaftet ist, ist GEOVENT verpflichtet und berechtigt, – nach eigener Wahl – den Mangel zu beheben, eine Ersatzlieferung vorzunehmen, eine verhältnismäßige Preisminderung einzuräumen oder eine Ersatzzahlung zu leisten, und zwar im Rahmen von Punkt 14.3. Transport-, Versicherungs-, Reise-, Montage- und andere Kosten der Mängelbehebung oder Ersatzlieferung sind vom Käufer zu tragen.
GEOVENT A/S haftet nur für Personen- oder Sachschaden, erlitten durch unsere Produkte, sofern nachgewiesen wird, dass der Schaden auf Fehler oder Versäumnisse durch von GEOVENT gelieferte Waren zurückzuführen ist, dass die Ware defekt und der Schaden auf diesen Defekt zurückzuführen ist, und ein kausaler Zusammenhang zwischen Schaden und Defekt besteht.
GEOVENT kann nicht erstattungspflichtig gemacht werden für eventuellen Betriebsausfall, Zeitausfall, Gewinnausfall, ausgefallenen Arbeitsverdienst sowie indirekten oder abgeleiteten Verlust.
10.1 Sofern die Lieferung, rechtzeitige Lieferung oder mängelfreie Lieferung durch Gegebenheiten außerhalb der Kontrolle von GEOVENT verhindert oder verzögert wird, z. B. aber nicht ausschließlich durch Arbeitskonflikte, Betriebsstörungen, Epidemien, Transportschwierigkeiten oder andere Störungen dritter Parteien, z. B. durch Insolvenz eines Lieferanten oder Zulieferers oder Ähnliches, kann GEOVENT haftungsfrei die Lieferung verschieben oder ganz bzw. teilweise den Auftrag des Käufers stornieren, nach eigener Wahl, und den Käufer umgehend davon informieren.
11.1 Die technischen Spezifikationen und anderen genannten Maße in den Katalogunterlagen sind unverbindliche Angaben, und GEOVENT A/S übernimmt keine Verantwortung für Fehler in diesem Material. Alle Informationen und Daten, die in diesem Material zu finden sind, u. a. auch Preislisten, sind nur in dem Ausmaß verbindlich, wie der Vertrag ausdrücklich darauf verweist.
12.1 Der Käufer erhält durch diesen Vertrag keinen Anspruch auf industrielle Rechte von GEOVENT A/S, und der Käufer ist nicht berechtigt, Informationen über das Produkt und/oder das Produkt auf solch eine Weise zu nutzen, dass die Rechte von GEOVENT A/S verletzt werden. Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass Produkte, die gemäß Käuferspezifikationen hergestellt werden, nicht das Recht von Dritten verletzen.
13.1 Alle Zeichnungen und technischen Dokumente bezüglich des Materials oder seiner Herstellung, die vor oder nach Vertragsabschluss dem Käufer überlassen werden, gehören GEOVENT und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht genutzt, kopiert, reproduziert, weitergegeben oder auf andere Weise Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Das Material ist zurückzugeben, sofern wir dies anfordern.
14.1 Sofern nichts anderes aus dem Vertrag zwischen den Parteien hervorgeht, ist GEOVENT gemäß den üblichen Bestimmungen des dänischen Rechts erstattungspflichtig. GEOVENT kann nicht erstattungspflichtig gemacht werden für eventuellen Betriebsausfall, Zeitausfall, Gewinnausfall, ausgefallenen Arbeitsverdienst sowie indirekten oder abgeleiteten Verlust.
14.2 Die gesamte GEOVENT Erstattungshaftung, u. a. Mängelhaftung und Produkthaftung, ist, sofern die Gesetzgebung dies zulässt, auf einen Maximalbetrag von EUR 670.000 begrenzt.
14.3 Die Erstattungshaftung für eventuelle Mängel und/oder Verzögerungen kann jedoch nicht den Rechnungsbetrag der Lieferung, auf die sich eine eventuelle Haftung bezieht, übersteigen.
14.4 Schäden, für die der Käufer meint, GEOVENT zur Verantwortung ziehen zu können, müssen umgehend gegenüber GEOVENT schriftlich geltend gemacht werden, spätestens 1 Jahr nach Auftreten des Schadens.